Wichtige Information
Bitte beachten Sie, dass jedes zweite Rezept nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden kann.
Bringen Sie hierfür bitte Ihre Versichertenkarte sowie – im Rahmen des Facharztprogramms der AOK und der Bosch BKK – eine Überweisung mit. Falls Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, benötigen wir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht eine schriftliche Genehmigung oder Vollmacht.
