Wichtige Information

Bitte beachten Sie, dass jedes zweite Rezept nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden kann.

Bringen Sie hierfür bitte Ihre Versichertenkarte sowie – im Rahmen des Facharztprogramms der AOK und der Bosch BKK – eine Überweisung mit. Falls Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, benötigen wir aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht eine schriftliche Genehmigung oder Vollmacht.

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Die Folgeverordnungen können wir nur nach dem Eingang des Therapieberichtes ausstellen!

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